Einreise-Datenübermittlung

Entsprechend der Einreise-Quarantäneverordnung in der aktuell gültigen Fassung müssen Sie der Kreisverwaltungsbehörde entsprechende Nachweise vorlegen. Um unseren Landkreisbürgern die Möglichkeit zu geben, die Dokumente fristgerecht vorzulegen, wurde vom Landratsamtes Traunstein der Zugang über diesen Formularserver eingerichtet. Eine weitere Bestätigung Seiten des Gesundheitsamtes erhalten Sie nicht mehr.