Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung) Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen) Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten Bitte beachten Sie, dass die Online-Anmeldung durch die Verwaltung fertig bearbeitet werden muss. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, kann die erforderliche Anmeldung im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel bei der Verwaltung abgeholt und bezahlt werden. Erst dann ist die Anmeldung vollzogen. Gebühren: Privatpersonen 25,00 Euro Personengesellschaften/juristische Personen 30,00 Euro Hinweise zum Datenschutz erhalten sie unter: https://www.gemeinde-tiefenbach.de/datenschutz

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.