Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

Für die Abmeldung fallen Gebühren in Höhe von 15 Euro an. Bitte beachten Sie bei juristischen Personen, dass die Unterschrift von jedem Geschäftsführer bzw. Gesellschafter erforderlich ist. Bei mehreren Gesellschaftern ist von jedem Gesellschafter separat eine Abmeldung vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Online-Abmeldung durch die Verwaltung fertig bearbeitet werden muss. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, kann die erforderliche Abmeldung im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel bei der Verwaltung abgeholt und bezahlt werden. Erst dann ist die Abmeldung vollzogen. Hinweise zum Datenschutz erhalten sie unter: https://www.gemeinde-tiefenbach.de/datenschutz

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.