Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen; oder den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; oder den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gebühren: 20,00 Euro Bitte beachten Sie, dass die Online-Ummeldung durch die Verwaltung fertig bearbeitet werden muss. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, kann die erforderliche Ummeldung im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel bei der Verwaltung abgeholt und bezahlt werden. Erst dann ist die Ummeldung vollzogen. Hinweise zum Datenschutz erhalten sie unter: https://www.gemeinde-tiefenbach.de/datenschutz

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.