Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzungserlaubnis ist z. B. erforderlich für das Aufstellen von Verkaufsbuden, Verkaufsständen, Warenautomaten oder von Tischen und Stühlen oder von Fahrradständern, z. B. vor Gaststätten. Gleiches gilt für die Nutzung der Straße für sonstige gewerbliche Zwecke, z. B. die Verteilung von Werbematerial. Entscheidend ist immer die Beurteilung im Einzelfall. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind. Gebühren bei rechtzeitiger Antragstellung: 20,00 Euro Hinweise zum Datenschutz erhalten sie unter: https://www.gemeinde-tiefenbach.de/datenschutz

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.