Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Erforderliche Unterlagen: Lageplan, Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen Gebühren bei rechtzeitiger Antragstellung: 20,00 Euro Hinweise zum Datenschutz erhalten sie unter: https://www.gemeinde-tiefenbach.de/datenschutz

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