Zuständige Stelle
Gemeinde Tiefenbach - Bürgerbüro, Gewerbe- und Gaststättenrecht
Silvia Buchbauer
Pilgrimstraße 2
94113 Tiefenbach
Telefon: 08509/9009-14
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Silvia Buchbauer
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94113 Tiefenbach
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Erforderliche Unterlagen: Lageplan, Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen Gebühren bei rechtzeitiger Antragstellung: 20,00 Euro Hinweise zum Datenschutz erhalten sie unter: https://www.gemeinde-tiefenbach.de/datenschutz